tri2b.com

Deutsche Triathlon Union: Kündigungsschutzklage des Ex-Geschäftsführers endet mit Vergleich

Beliebteste Artikel

Vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt wurde am Donnerstag ein Vergleich zwischen der DTU und dem ehemaligen Geschäftsführer Jörg Barion geschlossen. Barion hatte den Triathlon-Dachverband wegen seiner fristlosen und ordentlichen Kündigung im November 2008 verklagt ...

Vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt wurde am Donnerstag ein Vergleich zwischen der Deutschen Triathlon Union und dem ehemaligen Geschäftsführer Jörg Barion geschlossen. Barion hatte den Triathlon-Dachverband wegen seiner fristlosen und ordentlichen Kündigung im November 2008 verklagt.

Der Vorschlag zum Vergleich in dem langwierigen Prozess wurde den Parteien vom Vorsitzenden des Landesarbeitsgerichts Frankfurt unterbreitet, wobei das Gericht als Grundlage die ordentliche Kündigung zum 30.06.2009 heranzog. In der insgesamt drei Stunden andauernden Verhandlung machte das Gericht klar, dass im erstinstanzlichen Urteil Unterlagen der DTU nicht mit einbezogen wurden, die dem Gericht jedoch fristgerecht vorlagen. Dazu hatte das Gericht auch die Betriebsrätin der DTU als Zeugin geladen. In erster Instanz entschied im Vorjahr das Gericht noch zugunsten der Klage von Jörg Barion.

Durch den angenommenen Vergleich endete das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2009. Die DTU muss jetzt noch drei offene Gehälter (April-Juni 2009) sowie den ausstehenden Urlaub an Barion bezahlen. Zusätzlich erhält der langjährige Geschäftsführer noch eine sogenannte Karenzentschädigung für ein im Jahr 1994 unter der Regentschaft des ehemaligen Präsidenten Dr. Martin Engelhardt vertraglich vereinbartes „Nachvertragliches Wettbewerbsverbot“. Eine Abfindung erhält Barion nicht. Durch die Annahme des Vergleichs wurde über die Rechtmäßigkeit der im November 2008 von der DTU-Präsidentin Claudia Wisser veranlassten fristlosen Kündigung nicht entschieden.

Beliebteste Artikel